Dieser Erlass regelt die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen im Zuständigkeitsbereich des Kantons St.Gallen nach Art. 13d Abs. 4 GlG.
143.24
Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen
vom 15.12.2020 (Stand 01.01.2021)
Präambel
erlässt
in Ausführung von Art. 13d Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995[1]
als Verordnung:
[2]
Art. 1 Gegenstand
Art. 2 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für:
- den Kanton und dessen selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten;
- die Gemeinden und die Zweckund Gemeindeverbände nach dem Gemeindegesetz vom 21. April 2009
[3]
;
- weitere selbständige öffentliche Unternehmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, soweit die Anstellungsverhältnisse öffentlich-rechtlich sind.
Art. 3 Zuständigkeit
Die einzelnen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Art. 2 dieses Erlasses beauftragen entweder ihre gesetzliche, für die Revision und Kontrolle zuständige Behörde oder Dienststelle oder ein anderes zugelassenes Revisionsunternehmen nach Art. 13d Abs. 1 GlG mit der Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen.
Die leitenden Revisorinnen und Revisoren erfüllen die Voraussetzungen von Art. 1 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 2019[4].
Art. 4 Art und Umfang der Überprüfung
Die leitenden Revisorinnen und Revisoren führen eine formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in sachgemässer Anwendung von Art. 7 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 2019[5] durch.
Egress
nGS 2020-121
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
2020-121 |
15.12.2020 |
01.01.2021 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
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nGS-Fundstelle |
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15.12.2020 |
01.01.2021 |
Erlass |
Grunderlass |
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