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151.309

Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal

vom 12.04.2022 (Stand 16.05.2022)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 17. August 2021[1] Kenntnis genommen und

erlässt

in Ausführung von Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 2007[2]

als Beschluss:

[3]

Art. Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Oberhelfenschwil, Neckertal und Hemberg zur Gemeinde Neckertal Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 11'703'600.–.

Art. Ziff. 2

Zu Lasten der Erfolgsrechnung 2022 wird folgender Nachtragskredit gewährt: Konto 370.360 Amt für Gemeinden und Bürgerrecht / Staatsbeiträge Fr. 11'703'600.–.

Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von Fr. 11'703'600.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).

Art. Ziff. 3

Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:

  1. mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 6'263'600.– an die Gemeinde Neckertal und Fr. 468'500.– an die Gemeinde Hemberg);
  2. mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Entstehung der vereinigten Gemeinde Neckertal (Fr. 1'069'000.– an die vereinigte Gemeinde Neckertal);
  3. mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 3'902'500.– an die vereinigte Gemeinde Neckertal). Die Auszahlung der Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand erfolgt während höchstens acht Jahren ab Zeitpunkt der Entstehung der vereinigten Gemeinde Neckertal mit Möglichkeit zur Verlängerung, sofern der Nachweis einer unverschuldeten Verzögerung von Bauvorhaben erbracht werden kann.

Egress

nGS 2022-028

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2022-028

12.04.2022

16.05.2022

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

12.04.2022

16.05.2022

Erlass

Grunderlass

2022-028