Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 108'000'000.– für die Erstellung des «Campus Wattwil» (Ersatzneubau Kantonsschule Wattwil sowie Erneuerung und Erweiterung Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg) werden genehmigt.
215.395.5
Kantonsratsbeschluss über die Erstellung des «Campus Wattwil» (Ersatzneubau Kantonsschule Wattwil sowie Erneuerung und Erweiterung Berufsund Weiterbildungszentrum Toggenburg)
vom 17.11.2019 (Stand 17.11.2019)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 18. Dezember 2018[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:
[2]
Art. Ziff. 1
Art. Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 108'000'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2021 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Art. Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Art. Ziff. 4
Für die Nutzung der Aussensportanlage Rietwis durch die Kantonsschule Wattwil und das Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg wird die jährliche Nutzungsentschädigung von rund 375'000 Franken, einschliesslich allfälliger Anpassungen gemäss Nutzungsvereinbarung mit der politischen Gemeinde Wattwil vom 23. März 2017, genehmigt.
Die erforderlichen Mittel werden jährlich ins Budget eingestellt, erstmals für das Jahr des Nutzungsbeginns.
Egress
nGS 2019-084
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
2019-084 |
17.11.2019 |
17.11.2019 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
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17.11.2019 |
17.11.2019 |
Erlass |
Grunderlass |
2019-084 |