Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 91'000'000.– für den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil werden genehmigt.
232.928
Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufsund Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil
vom 08.03.2026 (Stand 01.05.2026)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 4. Februar 2025[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:
[2]
Art. Ziff. 1
Art. Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 91'000'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.
Art. Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.
Egress
nGS 2026-013
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
2026-013 |
08.03.2026 |
01.05.2026 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
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08.03.2026 |
01.05.2026 |
Erlass |
Grunderlass |
2026-013 |