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232.928

Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Berufsund Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil

vom 08.03.2026 (Stand 01.05.2026)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 4. Februar 2025[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 91'000'000.– für den Neubau des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil-Jona am Standort «Südquartier» in Rapperswil werden genehmigt.

Art. Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 91'000'000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.

Art. Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.

Egress

nGS 2026-013

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2026-013

08.03.2026

01.05.2026

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

08.03.2026

01.05.2026

Erlass

Grunderlass

2026-013