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271.45

Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen

vom 04.03.2018 (Stand 04.03.2018)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 27. Februar 2017[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 48'600'000.– für Erneuerung und Umbau des Theaters St.Gallen werden genehmigt.

Art. Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 48'600'000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem zweiten Jahr nach Rechtsgültigkeit dieses Erlasses innert zehn Jahren abgeschrieben.

Art. Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Art. Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Egress

nGS 2018-033

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2018-033

04.03.2018

04.03.2018

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

04.03.2018

04.03.2018

Erlass

Grunderlass

2018-033