Die politische Gemeinde St.Gallen leistet an die Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen einen jährlichen Beitrag von Fr. 8 135 640.–. Der Beitrag wird jährlich im prozentual gleichen Ausmass wie die Besoldungsänderung für das Staatspersonal angepasst.
Das zuständige Organ der politischen Gemeinde St.Gallen kann eine Änderung des Beitrags beschliessen, wenn der Kantonsrat den Beitrag des Kantons:
- nach Art. 3 Abs. 3 Bst. a dieses Erlasses ändert und die Änderung des Leistungsauftrags das Leistungsangebot von Konzert und Theater St.Gallen in der politischen Gemeinde St.Gallen betrifft;
- nach Art. 3 Abs. 3 Bst. b dieses Erlasses ändert.
Die Änderung des Beitrags der politischen Gemeinde St.Gallen beträgt drei Siebtel der Änderung des Beitrags des Kantons.