Dieser Erlass regelt:
- für die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an Baudenkmäler und archäologische Denkmäler:
- 1.
die Einstufung der Objekte von kantonaler oder nationaler Bedeutung;
- 2.
die für die Ausrichtung massgebenden Voraussetzungen;
- 3.
die für die Bemessung der Beiträge anrechenbaren Kosten und Beitragssätze;
- 4.
Zuständigkeiten und Verfahren;
- die Erhebung von Gebühren für denkmalpflegerische und archäologische Beratungen.