Diese Vereinbarung bezweckt die Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien:
- zum Schutz und zur Pflege des UNESCO-Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen und seiner Kulturgüter (Weltkulturerbe) nach den Vorgaben des internationalen und nationalen Rechts;
- zur dauerhaften Sicherung des UNESCO-Welterbe-Status des Stiftsbezirks St.Gallen nach dem Übereinkommen zum Schutz des Kulturund Naturgutes der Welt
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- zur Erlangung des verstärkten Schutzes für den Stiftsbezirk St.Gallen nach dem Zweiten Protokoll zum Haager Abkommen
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als langfristige Absicht der Vertragsparteien.