Rauchen ist verboten:
- in allgemein zugänglichen, geschlossenen Räumen;
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- in geschlossenen Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen.
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Als allgemein zugänglich gelten Räume, zu denen die Öffentlichkeit Zutritt hat, auch wenn der Zutritt die Entrichtung eines Eintrittsgeldes oder eine Mitgliedschaft voraussetzt.