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312.90

Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Schule für Gesundheitsund Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen

vom 24.09.1996 (Stand 24.09.1996)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 19. März 1996 Kenntnis genommen und

erlässt

in Anwendung von Art. 55 Ziff. 6 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890[1]

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Stephanshorn und die Schule für technische Operationsassistenten in St.Gallen bei.

Art. Ziff. 2

Die Regierung wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Art. Ziff. 3

Der Grossratsbeschluss über die Beteiligung des Staates an der St.Gallischen Krankenschwesternschule vom 19. März 1968[3] wird mit Vollzugsbeginn der Vereinbarung nach Ziff. 1 dieses Beschlusses aufgehoben.

Egress

nGS 31–116

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

31–116

24.09.1996

24.09.1996

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

24.09.1996

24.09.1996

Erlass

Grunderlass

31–116