Die Schulkommission hat sieben Mitglieder.
Die Regierung des Kantons St.Gallen bestellt vier Mitglieder der Schulkommission, einschliesslich des Präsidenten, die Regierung des Kantons Thurgau drei Mitglieder.
Die Schulkommission übt die unmittelbare Aufsicht über die Schule aus.
Ihr obliegen insbesondere:
- Erlass des Aufnahmeund Promotionsreglementes;
- Erlass der Stellenbeschriebe für Schulleiter und Lehrkräfte;
- Antrag zur Wahl des Schulleiters zuhanden des Gesundheitsdepartementes;
- Wahl der Lehrkräfte;
- Wahl der Mitglieder der Aufnahmeund Promotionskommission;
- Beratung des Voranschlags;
- Entgegennahme von Jahresrechnung und Jahresbericht;
- Schulbesuche.