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320.204

Kantonsratsbeschluss über den Ausgleich von Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie

vom 16.02.2021 (Stand 01.04.2021)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 27. Oktober 2020 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[1]

Art. Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen beteiligt sich an Ertragsausfällen von Spitälern und Kliniken im Kanton St.Gallen aufgrund der COVID-19-Pandemie.

Art. Ziff. 2

Für den Ausgleich von Ertragsausfällen wird ein Kredit von Fr. 42'321'000.– gewährt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem besonderen Eigenkapital.

Art. Ziff. 3

Entschädigungen werden ausgerichtet für Ertragsausfälle, die aufgrund von zwischen dem 17. März und 26. April 2020 entgangenen stationären und ambulanten Behandlungen von inner- und ausserkantonalen Patientinnen und Patienten eingetreten sind.

Keine Entschädigung wird ausgerichtet, wenn:

  1. zwischen dem 17. März und 26. April 2020 kein Frequenzeinbruch oder keine Umsatzeinbusse zu verzeichnen ist;
  2. der Frequenzeinbruch oder die Umsatzeinbusse zwischen dem 17. März und 26. April 2020 weniger als 4 Prozent beträgt;
  3. die Frequenzen oder die Umsätze im ersten Halbjahr des Jahres 2020 höher sind als im ersten Halbjahr des Vorjahres;
  4. für die Zeit vom 17. März bis 26. April 2020 gewährte Kurzarbeitsentschädigungen den Ertragsausfall übersteigen.

Weitere Entschädigungen, Beiträge und Soforthilfen von Bund, Kantonen oder Dritten werden von den Ertragsausfällen in Abzug gebracht.

Das zuständige Departement wird ermächtigt, die Ausrichtung der Entschädigungen zu vollziehen.

Egress

nGS 2021-029

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2021-029

16.02.2021

01.04.2021

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

16.02.2021

01.04.2021

Erlass

Grunderlass

2021-029