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321.916.3

Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen

vom 30.11.2014 (Stand 01.12.2014)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 1. Oktober 2013[1] Kenntnis genommen und

beschliesst:

[2]

Art. Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 400 000 000.– für den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.

Art. Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 400 000 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und in folgenden drei Tranchen innert 25 Jahren abgeschrieben:

Art. Ziff. 3

Die Regierung beschliesst im Rahmen des Kostenvoranschlags über Änderungen am Projekt, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten.

Der Kantonsrat beschliesst:

  1. abschliessend über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge ausserordentlicher, nicht vorhersehbarer Umstände entstehen;
  2. über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge Änderungen am Projekt entstehen, soweit nicht die Regierung zuständig ist:
  3. 1.

    abschliessend bis Fr. 3 000 000.–;

  4. 2.

    unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums von mehr als Fr. 3 000 000.–.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Art. Ziff. 4

Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum[3].

Egress

nGS 2015-027

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2015-027

30.11.2014

01.12.2014

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

30.11.2014

01.12.2014

Erlass

Grunderlass

2015-027