Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 400 000 000.– für den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.
321.916.3
Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Häuser 07A/07B des Kantonsspitals St.Gallen
vom 30.11.2014 (Stand 01.12.2014)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 1. Oktober 2013[1] Kenntnis genommen und
beschliesst:
[2]
Art. Ziff. 1
Art. Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 400 000 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und in folgenden drei Tranchen innert 25 Jahren abgeschrieben:
Art. Ziff. 3
Die Regierung beschliesst im Rahmen des Kostenvoranschlags über Änderungen am Projekt, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten.
Der Kantonsrat beschliesst:
- abschliessend über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge ausserordentlicher, nicht vorhersehbarer Umstände entstehen;
- über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge Änderungen am Projekt entstehen, soweit nicht die Regierung zuständig ist:
- 1.
abschliessend bis Fr. 3 000 000.–;
- 2.
unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums von mehr als Fr. 3 000 000.–.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Art. Ziff. 4
Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum[3].
Egress
nGS 2015-027
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
2015-027 |
30.11.2014 |
01.12.2014 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
30.11.2014 |
01.12.2014 |
Erlass |
Grunderlass |
2015-027 |