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321.961.2

Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Linth (2. Etappe)

vom 30.11.2014 (Stand 01.12.2014)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 1. Oktober 2013[1] Kenntnis genommen und

beschliesst:

[2]

Art. Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 98 000 000.– für die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Linth (2. Etappe) werden genehmigt.

Art. Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 98 000 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und in folgenden vier Tranchen innert 25 Jahren abgeschrieben:

Art. Ziff. 3

Die Regierung beschliesst im Rahmen des Kostenvoranschlags über Änderungen am Projekt, die aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt nicht wesentlich umgestalten.

Der Kantonsrat beschliesst:

  1. abschliessend über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge ausserordentlicher, nicht vorhersehbarer Umstände entstehen;
  2. über Nachtragskredite für Mehrkosten, die infolge Änderungen am Projekt entstehen, soweit nicht die Regierung zuständig ist:
  3. 1.

    abschliessend bis Fr. 3 000 000.–;

  4. 2.

    unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums von mehr als Fr. 3 000 000.–.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Art. Ziff. 4

Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum[3].

Egress

nGS 2015-030

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2015-030

30.11.2014

01.12.2014

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

30.11.2014

01.12.2014

Erlass

Grunderlass

2015-030