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325.924

Kantonsratsbeschluss über Beiträge zur Sicherstellung der kinderund jugendpsychiatrischen Notfallversorgung im Kanton St.Gallen

vom 21.07.2020 (Stand 01.07.2020)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 14. Januar 2020[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen leistet der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährliche Beiträge an die Sicherstellung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung.

Zu diesem Zweck erhält:

  1. die Stiftung Kinderund Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen jährlich höchstens Fr. 980'000.–;
  2. die Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährlich höchstens Fr. 120'000.–.

Die Beiträge nach Abs. 2 dieser Bestimmung stehen zur Hälfte bereits im Jahr 2020 zur Verfügung.[3] Im Budget 2021 werden sie erstmals vollumfänglich eingestellt.

Art. Ziff. 2

Die Regierung wird ermächtigt, in den Leistungsvereinbarungen mit der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen (KJPD) und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital (OKS) Vorgaben für die Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung sowie die Modalitäten der Beitragsausrichtung vorzusehen.

Art. Ziff. 3

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.[4]

Egress

nGS 2020-064

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2020-064

21.07.2020

01.07.2020

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

21.07.2020

01.07.2020

Erlass

Grunderlass

2020-064