Das Departement des Innern erteilt die Betriebsbewilligung, wenn:
- die Einrichtung über konzeptionelle Grundlagen betreffend Leistungen sowie Führung und Organisation verfügt, welche:
- 1.
auf die Sicherstellung des Wohls der betreuten Personen ausgerichtet sind;
- 2.
Massnahmen zur Qualitätssicherung vorsehen;
- Leitung und Personal persönlich und fachlich geeignet sind;
- die Zahl der Mitarbeitenden den Anforderungen der Betreuung entspricht;
- Bauten und Ausstattung zweckmässig sind und den Bedürfnissen der betreuten Personen entsprechen;
- der Betrieb wirtschaftlich gesichert erscheint;
- die interne Aufsicht sichergestellt ist.
Es kann Richtlinien über die konzeptionellen Grundlagen und die interne Aufsicht erlassen.