Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9'170'000.‒ für den Umbau und die Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil werden genehmigt.
451.41
Kantonsratsbeschluss über Umbau und Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil
vom 28.06.2016 (Stand 28.06.2016)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 22. September 2015[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:
[2]
Art. Ziff. 1
Art. Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 9'170'000.‒ gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2018 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Art. Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Art. Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Art. Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum[3].
Egress
nGS 2016-081
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
2016-081 |
28.06.2016 |
28.06.2016 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
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28.06.2016 |
28.06.2016 |
Erlass |
Grunderlass |
2016-081 |