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451.41

Kantonsratsbeschluss über Umbau und Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil

vom 28.06.2016 (Stand 28.06.2016)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 22. September 2015[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9'170'000.‒ für den Umbau und die Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil werden genehmigt.

Art. Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 9'170'000.‒ gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2018 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Art. Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Art. Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Art. Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum[3].

Egress

nGS 2016-081

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2016-081

28.06.2016

28.06.2016

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

28.06.2016

28.06.2016

Erlass

Grunderlass

2016-081