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451.44

Kantonsratsbeschluss über Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen

vom 30.11.2025 (Stand 01.01.2026)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 22. Oktober 2024[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Für die Mietkosten für die Kantonspolizei St.Gallen im Interventionszentrum des Bundes für den Zoll Ost in St.Margrethen werden jährlich wiederkehrende neue Ausgaben von Fr. 2'113'000.– bewilligt.

Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten des Mietverhältnisses vertraglich mit dem Bund zu regeln.

Art. Ziff. 2

Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, genehmigt die Regierung unter Vorbehalt des Budgets.

Die Anpassung des Mietzinses an die Teuerung gemäss Mietvertrag ist nicht genehmigungspflichtig.

Art. Ziff. 3

Die jährlichen Ausgaben werden der Erfolgsrechnung belastet.

Egress

nGS 2025-076

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2025-076

30.11.2025

01.01.2026

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

30.11.2025

01.01.2026

Erlass

Grunderlass

2025-076