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451.60

Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten

vom 02.03.2010 (Stand 16.11.2010)

Präambel

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001[1]

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten[3] bei.

Art. Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.[4]

Egress

nGS 46–20

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

46–20

02.03.2010

16.11.2010

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

02.03.2010

16.11.2010

Erlass

Grunderlass

46–20