In Verfahren aufgrund der Ausländergesetzgebung werden folgende Gebühren erhoben:
- Verfügungen und Amtshandlungen, für die das Bundesrecht
[5]
Höchstgebühren vorsieht: Höchstgebühr nach Bundesrecht, soweit nachfolgend nichts anderes vorgesehen
- Provisorische Bewilligung: Fr. 65.– bis 95.–
- Verwarnung: Fr. 100.– bis 500.–
- Erstreckung einer Ausreisefrist: Fr. 50.–
- Eintrag einer An-, Abmeldung oder Zivilstandsänderung: Fr. 25.–
- Ausstellung von Bestätigungen: Fr. 50.–
- …
- Ausflugsschein bis höchstens 2 Personen: Fr. 40.–
- Sammelausflugsschein ab drei Personen je Person zusätzlich zu Ziffer 8: Fr. 20.–
- Bearbeitung einer Verpflichtungserklärung: Fr. 50.–
- Höchstgebühr für Erteilung, Verlängerung, Änderung und Ersatz Ausweis N: Fr. 50.–
- Höchstgebühr für Erteilung und Änderung Ausweis F: Fr. 50.–
- Verlustmeldung Ausländerausweis: Fr. 20.–
Für weitere nicht in Abs. 1 dieser Bestimmung aufgeführte Verfügungen und Dienstleistungen sowie für ablehnende Verfügungen werden Gebühren nach dem Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung vom 2. Mai 2000[6] erhoben.