Die vom Kanton Schwyz ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz[4]) unterzieht.
553.154
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Schwyz über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
vom 20.09.1977 (Stand 20.09.1977)
Präambel
erlassen
in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 1945[1] und Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsausweis vom 29. Dezember 1953[2], aufgrund einer Gegenrechtserklärung des Regierungsrates des Kantons Schwyz
als Gegenrechtserklärung:
[3]
Art. 1
Art. 2
Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.
Egress
nGS 12–60
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
12–60 |
20.09.1977 |
20.09.1977 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
20.09.1977 |
20.09.1977 |
Erlass |
Grunderlass |
12–60 |