Die vom Kanton Tessin ausgestellten Fähigkeitsausweise Typ I für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, wenn sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz[4]) unterzieht.
553.155
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Tessin über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
vom 10.03.1981 (Stand 01.04.1981)
Präambel
erlassen
in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 1945[1] und Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsausweis vom 29. Dezember 1953[2], aufgrund einer Gegenrechtserklärung des Polizeidepartementes des Kantons Tessin vom 23. Dezember 1980
als Gegenrechtserklärung:
[3]
Art. 1
Art. 2
Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.
Art. 3
Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. April 1981 angewendet.
Egress
nGS 16–28
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
16–28 |
10.03.1981 |
01.04.1981 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
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10.03.1981 |
01.04.1981 |
Erlass |
Grunderlass |
16–28 |