Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten gastwirtschaftlichen Fähigkeitsausweise Kat. A werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Gastwirtschaftsgesetz[3]) unterzieht.
553.156
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen
vom 20.10.1987 (Stand 01.01.1988)
Präambel
erlassen
in Anwendung von Art. 73 Abs. 2 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 1. Dezember 1983[1]
als Gegenrechtserklärung:
[2]
Art. 1
Art. 2
Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.
Art. 3
Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. Januar 1988 angewendet.
Egress
nGS 22–85
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
22–85 |
20.10.1987 |
01.01.1988 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
20.10.1987 |
01.01.1988 |
Erlass |
Grunderlass |
22–85 |