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553.156

Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen

vom 20.10.1987 (Stand 01.01.1988)

Präambel

Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen

erlassen

in Anwendung von Art. 73 Abs. 2 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 1. Dezember 1983[1]

als Gegenrechtserklärung:

[2]

Art. 1

Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten gastwirtschaftlichen Fähigkeitsausweise Kat. A werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Gastwirtschaftsgesetz[3]) unterzieht.

Art. 2

Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.

Art. 3

Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. Januar 1988 angewendet.

Egress

nGS 22–85

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

22–85

20.10.1987

01.01.1988

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

20.10.1987

01.01.1988

Erlass

Grunderlass

22–85