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577.6

Kantonsratsbeschluss über die Sonderkredite für die Erneuerung und den Ausbau sowie für den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs

vom 30.11.2025 (Stand 01.01.2026)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 15. Oktober 2024[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Der Ost – Ostschweizer Fachhochschule werden für die Erneuerung, den Ausbau und den Betrieb des Reinraums am Campus Buchs für die Jahre 2025 bis 2034 Investitions- und Betriebsbeiträge à fonds perdu von insgesamt Fr. 22'017'000.– gewährt.

Art. Ziff. 2

Zur Deckung der Investitionsbeiträge wird ein Sonderkredit von Fr. 13'040'000.– gewährt. Die Beiträge werden der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren zulasten der Erfolgsrechnung abgeschrieben.

Zur Deckung der Betriebskosten wird ein Sonderkredit von Fr. 8'977'000.– gewährt. Die Beiträge werden der Erfolgsrechnung belastet.

Bei Gewährung eines Beitrags des Fürstentums Liechtenstein werden die zwei Sonderkredite nach Abs. 1 und 2 um den gewährten Betrag anteilsmässig reduziert.

Art. Ziff. 3

Die Regierung wird ermächtigt, die Einzelheiten durch Vereinbarung zu regeln.

Egress

nGS 2025-075

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2025-075

30.11.2025

01.01.2026

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

30.11.2025

01.01.2026

Erlass

Grunderlass

2025-075