Die Birt-Strassen-Korporation bezweckt Unterhalt und Ausbau der Erschliessungsstrasse Birt auf dem Gebiet der Gemeinde Speicher und der Stadt St.Gallen.
633.82
Interkantonale Vereinbarung über die Birt-Strassen-Korporation
vom 25.09.2018 (Stand 25.09.2018)
Präambel
erlassen
gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Verfassung des Kantons St.Gallen vom 10. Juni 2001[1], Art. 18 Abs. 2 Bst. b des Staatsverwaltungsgesetzes des Kantons St.Gallen vom 16. Juni 1994[2] sowie Art. 87bis Abs. 2 der Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 30. April 1995[3]
als Vereinbarung:
[4]
Art. 1 Zweck und Rechtsnatur
Art. 2 Anwendbares Recht
Das Unternehmen untersteht dem Recht des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
Art. 3 Statuten
Die Statuten des Unternehmens regeln:
- Mitgliedschaft;
- Kostenverteilung;
- Organisation;
- Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Art. 4 Rechtspersönlichkeit
Das Unternehmen erhält die Rechtspersönlichkeit mit der Genehmigung der Statuten durch die zuständige Behörde des Kantons Appenzell Ausserrhoden.[7]
Art. 5 Aufsicht
Die Aufsicht über das Unternehmen wird von den zuständigen Behörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden des Kantons St.Gallen ausgeübt.
Art. 6 Streitigkeiten
Die zuständigen Behörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden beurteilen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern.
Streitigkeiten zwischen den Vereinbarungskantonen werden nach Art. 189 Abs. 1 Bst. c der Bundesverfassung vom 18. April 1999[8] dem Bundesgericht unterbreitet.
Art. 7 Vollzug
Diese Vereinbarung wird angewendet, sobald sie von den Vereinbarungskantonen unterzeichnet ist.
Egress
nGS 2018-070
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
2018-070 |
25.09.2018 |
25.09.2018 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
25.09.2018 |
25.09.2018 |
Erlass |
Grunderlass |
2018-070 |