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732.51

Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau

vom 15.06.2021 (Stand 01.07.2021)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Oktober 2020[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Das Bauvorhaben «Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau», mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 6'606'000.– (Preisbasis Februar 2020), wird genehmigt.

Art. Ziff. 2

Zur Deckung der nach Abzug des Gemeindeanteils von Fr. 456'000.– verbleibenden Kosten wird ein Kredit von Fr. 6'150'000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Strassenfonds belastet.

Art. Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.

Art. Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Egress

nGS 2021-047

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2021-047

15.06.2021

01.07.2021

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

15.06.2021

01.07.2021

Erlass

Grunderlass

2021-047