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811.15

Regierungsbeschluss über Tarife der Quellensteuer für das Jahr 2026

vom 09.12.2025 (Stand 01.01.2026)

Präambel

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Anwendung von Art. 107, Art. 108 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 109 und Art. 109bis des Steuergesetzes vom 9. April 1998[1] sowie von Art. 55 und Art. 56 der Steuerverordnung vom 20. Oktober 1998[2]

als Beschluss:

[3]

Art. Ziff. 1

Die Quellensteuer auf Einkünften von natürlichen Personen wird erhoben:

  1. für ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Personen, die nicht mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben, nach dem Tarifcode A

    [4]

    2026;

  2. für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei welchen nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, nach dem Tarifcode B

    [5]

    2026;

  3. für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei welchen beide Ehegatten erwerbstätig sind, nach dem Tarifcode C

    [6]

    2026;

  4. für Personen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach

    bis

    des Steuergesetzes

    [7]

    besteuert werden, nach dem Tarifcode E

    [8]

    2026;

  5. für Ersatzeinkünfte, die nicht über die Arbeitgeber an die quellensteuerpflichtigen Personen ausbezahlt werden, nach dem Tarifcode G

    [9]

    2026;

  6. für ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, nach dem Tarifcode H

    [10]

    2026;

  7. für Grenzgänger aus Deutschland

    [11]

    , welche die Voraussetzungen für den Tarifcode A erfüllen, nach dem Tarifcode L

    [12]

    2026;

  8. für Grenzgänger aus Deutschland

    [13]

    , welche die Voraussetzungen für den Tarifcode B erfüllen, nach dem Tarifcode M

    [14]

    2026;

  9. für Grenzgänger aus Deutschland

    [15]

    , welche die Voraussetzungen für den Tarifcode C erfüllen, nach dem Tarifcode N

    [16]

    2026;

  10. für Grenzgänger aus Deutschland

    [17]

    , welche die Voraussetzungen für den Tarifcode H erfüllen, nach dem Tarifcode P

    [18]

    2026;

  11. für Grenzgänger aus Deutschland

    [19]

    , welche die Voraussetzungen für den Tarifcode G erfüllen, nach dem Tarifcode Q

    [20]

    2026.

Egress

nGS 2025-069

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2025-069

09.12.2025

01.01.2026

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

09.12.2025

01.01.2026

Erlass

Grunderlass

2025-069