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811.711

Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnisund Schenkungssteuer

vom 22.06.1957 (Stand 22.06.1957)

Präambel

[1]

Art. Ziff. 1

Die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und des Kantons St.Gallen erklären, gegenseitig Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer zu befreien, gleichgültig ob die genannten Zwecke im Fürstentum Liechtenstein oder im Kanton St.Gallen erfüllt werden.[2]

Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.

Egress

nGS 1, 120

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

1, 120

22.06.1957

22.06.1957

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

22.06.1957

22.06.1957

Erlass

Grunderlass

1, 120