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831.64

Kantonsratsbeschluss über die finanzielle Beteiligung des Kantons St.Gallen am Aufbau des Bundesverwaltungsgerichtes in St.Gallen

vom 22.11.2005 (Stand 22.11.2005)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 22. März 2005[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen leistet an die Kosten für die Errichtung des Bundesverwaltungsgerichtes in St.Gallen einen direkten Finanzierungsbeitrag von Fr. 15 000 000.–.

Art. Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Beitrags der Stadt St.Gallen von Fr. 1 500 000.– ein Kredit von Fr. 13 500 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2010 innert 10 Jahren abgeschrieben.

Art. Ziff. 3

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.[3]

Egress

nGS 41–21

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

41–21

22.11.2005

22.11.2005

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

22.11.2005

22.11.2005

Erlass

Grunderlass

41–21