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863.2

Grossratsbeschluss über die Umwandlung des Amtes für Informatik in eine Aktiengesellschaft

vom 05.11.1998 (Stand 01.01.1999)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 24. März 1998 Kenntnis genommen und

beschliesst:

[1]

Art. Ziff. 1

Die Regierung wird ermächtigt, das Amt für Informatik aus der Staatsverwaltung auszugliedern und in eine Aktiengesellschaft privaten Rechts[2] umzuwandeln.

Art. Ziff. 2

Der Staat überlässt der zu gründenden Aktiengesellschaft die im Zeitpunkt der Umwandlung vorhandenen Betriebsmittel.

Er beteiligt sich an der Gesellschaft mit einem Aktienkapital von 5 Mio. Franken. Die Regierung wird ermächtigt, Kapitalanteile an Dritte zu veräussern.

Art. Ziff. 3

Der Staat gewährt der zu gründenden Aktiengesellschaft ein Aktionärsdarlehen von höchstens 5 Mio. Franken. Dieses ist zu marktüblichen Konditionen zu verzinsen.

Art. Ziff. 4

Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Beschlusses.

Art. Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.[3]

Egress

nGS 33–119

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

33–119

05.11.1998

01.01.1999

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

05.11.1998

01.01.1999

Erlass

Grunderlass

33–119