Dieser Erlass regelt die Organisation der Schlichtungsbehörden.
Schlichtungsbehörden sind:
- das Vermittlungsamt;
- die Schlichtungsstelle für Mietund Pachtverhältnisse;
- die Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse;
- die Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz.
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