Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen von Fr. 28'000'000.– werden genehmigt.
941.91
Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung und Umnutzung der Schützengasse 1 in St.Gallen für das Kreisgericht St.Gallen
vom 19.11.2023 (Stand 01.01.2024)
Präambel
hat von der Botschaft der Regierung vom 11. Oktober 2022[1] Kenntnis genommen und
erlässt
als Beschluss:
[2]
Art. Ziff. 1
Art. Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Entschädigung der Stadt St.Gallen von Fr. 780'000.– für den Verzicht des Kantons auf die künftige Nutzung der Kollegialgerichtsräume an der Neugasse 3/5 ein Kredit von Fr. 27'220'000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr des Nutzungsbeginns innert zehn Jahren abgeschrieben.
Art. Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwertsteuer bewilligt die Regierung.
Egress
nGS 2023-076
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
Grunderlass |
2023-076 |
19.11.2023 |
01.01.2024 |
* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum
Erlassdatum |
Vollzugsbeginn |
Bestimmung |
Änderungstyp |
nGS-Fundstelle |
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19.11.2023 |
01.01.2024 |
Erlass |
Grunderlass |
2023-076 |