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962.96

Kantonsratsbeschluss über den Bau des Unterhaltsund Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet

vom 21.11.2017 (Stand 21.11.2017)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 7. März 2017[1] Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

[2]

Art. Ziff. 1

Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten von Fr. 8'000'000.– für den Bau des Unterhalts- und Handwerkszentrums der Strafanstalt Saxerriet in Sennwald werden genehmigt.

Art. Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von Fr. 2'000'000.– ein Kredit von Fr. 6'000'000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem zweiten Jahr nach Rechtsgültigkeit dieses Erlasses innert fünf Jahren abgeschrieben.

Art. Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die sich aus der Detailplanung ergeben, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Egress

nGS 2018-018

* Änderungstabelle - Nach Bestimmung

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Erlass

Grunderlass

2018-018

21.11.2017

21.11.2017

* Änderungstabelle - Nach Erlassdatum

Erlassdatum

Vollzugsbeginn

Bestimmung

Änderungstyp

nGS-Fundstelle

21.11.2017

21.11.2017

Erlass

Grunderlass

2018-018