Wer sich um das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht bewirbt, hat der Gemeinderatskanzlei ein Gesuch mit kurzem Lebenslauf einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen im Original beizulegen, sofern nichts anderes vermerkt ist:
- Schweizerinnen und Schweizer:
- 1.
Wohnsitzbescheinigung
- 2.
Ledige, Verwitwete, Geschiedene und Personen in aufgelöster Partnerschaft: Personenstandsausweis; Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft: Familienbzw. Partnerschaftsausweis
- 3.
Erklärung über die Beibehaltung oder den Verzicht auf das bisherige Bürgerrecht
- Ausländerinnen und Ausländer:
- 1.
Gesuch um Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes
- 2.
Wohnsitzbescheinigung
- 3.
Zivilstandsdokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand (Verwitwete, Geschiedene oder Personen in aufgelöster Partnerschaft: Datum der Auflösung der Ehe oder Partnerschaft)
- 4.
Kopie des Reisepasses
- 5.
Kopie des Ausländerausweises
- 6.
Auszug aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre
- 7.
Bescheinigung der Steuerverwaltung, dass keine Steuerausstände bestehen
- 8.
Nachweis der deutschen Sprachkompetenz
- 9.
Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
- 10.
Bescheinigung der Sozialhilfebehörde, wonach in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen wurde
- 11.
Angabe über die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht in der Schweiz während mindestens acht Jahren
- Minderjährige Personen zudem:
- 1.
Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters
- 2.
Zustimmung des nicht in die Einbürgerung einbezogenen Elternteils zur Einbürgerung eines minderjährigen Kindes bei gemeinsamer elterlichen Sorge
- 3.
eigene schriftliche Zustimmung, sofern das 16. Altersjahr erreicht ist