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161.110

Dekret über die Einteilung des Kantons Schaffhausen in Wahlkreise für die Wahl des Kantonsrates und die Zahl der in diesen Wahlkreisen zu wählenden Mitglieder

Vom 26.10.2015 (Stand 01.01.2024)

Präambel

Der Kantonsrat Schaffhausen,

gestützt auf Art. 25 Abs. 3 der Kantonsverfassung sowie aufgrund der vom Volkswirtschaftsdepartement herausgegebenen ständigen Bevölkerungszahl per 31. Dezember 2014,

beschliesst:

Art. 1

Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Wahlkreise wird im Verhältnis der vom Volkswirtschaftsdepartement herausgegebenen ständigen Bevölkerungszahl per Ende des zweiten der Kantonsratswahl vorangehenden Jahres festgelegt.

Art. 2

Der Kanton Schaffhausen wird für die Wahl des Kantonsrates in folgende sechs Wahlkreise eingeteilt:

  1. Wahlkreis

    Einwohnerzahl

    Wahlkreis Schaffhausen, umfassend die Stadt Schaffhausen

    38'107

    Wahlkreis Klettgau, umfassend die Gemeinden Hallau, Beggingen, Beringen, Gächlingen, Löhningen, Neunkirch, Oberhallau, Schleitheim, Siblingen, Trasadingen und Wilchingen

    18'589

    Wahlkreis Neuhausen, umfassend die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall

    11'049

    Wahlkreis Reiat, umfassend die Gemeinden Thayngen, Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen und Stetten

    10'648

    Wahlkreis Stein, umfassend die Gemeinden Stein am Rhein, Buch, Hemishofen und Ramsen

    5'942

    Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen umfassend die Gemeinden Buchberg und Rüdlingen

    1'699

    Total

    86'034

Bei den aus mehreren Gemeinden bestehenden Wahlkreisen gilt die erstgenannte Gemeinde als Hauptort.

Art. 3

Die Zahl der Personen, die in einem Wahlkreis wohnhaft sind, wird durch den Zuteilungs-Divisor geteilt und zur nächstgelegenen ganzen Zahl gerundet. Das Ergebnis bezeichnet die Anzahl Sitze, die im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind.

Der Zuteilungs-Divisor wird so festgelegt, dass beim Verfahren nach Abs. 1 genau 60 Sitze vergeben werden.

Art. 4

Die 60 Sitze des Kantonsrates werden gestützt auf das Verfahren gemäss § 3 wie folgt auf die Wahlkreise verteilt (Zuteilungs-Divisor: 1'429):

  1. Wahlkreis

    Quotient

    Sitze

    Wahlkreis Schaffhausen (Wohnbevölkerung: 38'107)

    = 26.667

    27 Sitze

    Wahlkreis Klettgau (Wohnbevölkerung: 18'589)

    = 13.008

    13 Sitze

    Wahlkreis Neuhausen (Wohnbevölkerung: 11'049)

    = 7.732

    8 Sitze

    Wahlkreis Reiat (Wohnbevölkerung: 10'6489

    = 7.451

    7 Sitze

    Wahlkreis Stein (Wohnbevölkerung: 5'942)

    = 4.158

    4 Sitze

    Wahlkreis Buchberg-Rüdlingen (Wohnbevölkerung: 1'699)

    = 1.189

    1 Sitz

    Total

    60 Sitze

Egress

Abl. 2016, S. 331

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

Fundstelle

26.10.2015

01.03.2016

Erlass

Erstfassung

Abl. 2016, S. 331

18.12.2023

01.01.2024

§ 2

totalrevidiert

Abl. 2023, S. 2242

18.12.2023

01.01.2024

§ 4

totalrevidiert

Abl. 2023, S. 2242

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

Fundstelle

Erlass

26.10.2015

01.03.2016

Erstfassung

Abl. 2016, S. 331

§ 2

18.12.2023

01.01.2024

totalrevidiert

Abl. 2023, S. 2242

§ 4

18.12.2023

01.01.2024

totalrevidiert

Abl. 2023, S. 2242