Für die öffentliche Beurkundung der nachstehend genannten Geschäfte werden folgende Gebühren erhoben: *
- Errichtung einer Stiftung: 2‰ des Stiftungsvermögens, mindestens Fr. 500.00, höchstens Fr. 10'000.00
- Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung:
- a)
Gründung, Erhöhung und Herabsetzung des Kapitals, Fusion 2‰ des Grundoder Stammkapitals bzw. des Betrages, um den das Grundoder Stammkapital erhöht oder herabgesetzt wird, mindestens Fr. 800.00 höchstens Fr. 10'000.00
- b)
Änderungen der Statuten von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die das Kapital nicht berühren Fr. 500.00 bis Fr. 2'000.00
- c)
Auflösung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung Fr. 500.00 bis Fr. 2'000.00
- Bürgschaften: 2‰ des Haftungsbetrages, mindestens Fr. 100.00, höchstens Fr. 500.00
- Wechselproteste: 2‰ der Wechselsumme, mindestens Fr. 100.00, höchstens Fr. 500.00
- Übrige Beurkundungsgebühren: Fr. 100.00 bis Fr. 10'000.00