Der Kanton Schaffhausen tritt der Interkantonalen Spitalschulvereinbarung vom 28. Oktober 2022 bei.
Das Erziehungsdepartement wird ermächtigt festzulegen, von welchen Spitalschulangeboten der Kanton Schaffhausen Gebrauch machen will sowie in welchen Fällen auf der Primar- und Sekundarstufe I eine vorgängige Kostengutsprache einzuholen ist.
Dieser Beschluss ist zusammen mit der Vereinbarung im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.