Der Kanton Schaffhausen übernimmt die Trägerschaft der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen.
412.110
Beschluss betreffend die Übernahme der Trägerschaft der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen (GIBS) durch den Kanton Schaffhausen
Vom 20.08.1984 (Stand 01.01.1985)
Präambel
gestützt auf Art. 16 Abs. 1 und Art. 46 des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 28. März 1983[1],
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Dieser Beschluss tritt auf einen vom Regierungsrat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft[2]. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[3] und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
Wird die Übertragung des Schulgebäudes der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Schaffhausen auf den Kanton in der kantonalen Volksabstimmung oder in der Abstimmung der Stadt Schaffhausen abgelehnt, fällt dieser Beschluss dahin.
Egress
Abl. 1985, S. 171
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss |
Inkrafttreten |
Element |
Änderung |
Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
20.08.1984 |
01.01.1985 |
Erlass |
Erstfassung |
Abl. 1985, S. 171 |
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element |
Beschluss |
Inkrafttreten |
Änderung |
Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
Erlass |
20.08.1984 |
01.01.1985 |
Erstfassung |
Abl. 1985, S. 171 |