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431.102

Verfügung des Volkswirtschaftsdepartementes über den Katalog der kantonalen Merkmale im Einwohnerregister

Vom 11.09.2013 (Stand 01.10.2013)

Präambel

Das Volkswirtschaftsdepartement,

gestützt auf Art. 88 Abs. 3 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998,

beschliesst:

Art. 1

Die kantonalen Merkmale werden wie folgt umschrieben, wobei der Zugriff auf ein Merkmal zum Zugriff auf die Teilmerkmale respektive Ausprägungen berechtigt:

  1. lit.

    Merkmal

    Teilmerkmal respektive Ausprägung

    Codierung

    a)

    anderer Vorund Nachname

    lediger Name / Allianzname / Name in ausländischem Pass / anderer Name / Rufname

    Schreibweise gemäss amtlichem Katalog des Bundesamtes für Statistik

    b)

    Name und Vorname der Eltern

    Name und Vorname der Mutter / Name und Vorname des Vaters

    Schreibweise gemäss amtlichem Katalog des Bundesamtes für Statistik

    c)

    Beschränkung der Handlungsfähigkeit

    Handlungsfähigkeit beschränkt / Handlungsfähigkeit nicht beschränkt

    Handlungsfähigkeit beschränkt = 1 / Handlungsfähigkeit nicht beschränkt = 2

    d)

    gesetzliche Vertretung mit Zustelladresse

    Name und Vorname / Wohnbzw. Zustelladresse des gesetzlichen Vertreters

    Schreibweise gemäss amtlichem Katalog des Bundesamtes für Statistik

    e)

    Krankenversicherung

    grundversichert / nicht grundversichert

    grundversichert = 1 / nicht grundversichert = 2

    f)

    Feuerwehrpflicht

    pflichtig / nicht pflichtig

    pflichtig = 1 / nicht pflichtig = 2

    g)

    Haushaltund/oder Familiennummer

    Nummer

    h)

    Nummer im Ausländerregister

    ZAR-Nummer / ZEMIS-Nummer

    Nummer

    i)

    Beruf und Art der Erwerbstätigkeit

    Beruf / erwerbslos / selbständig / unselbständig / AHV/IV-Bezüger / Nichterwerbsperson

    Beruf = Text / erwerbslos = 0 / selbständig = 1 / unselbständig = 2 / AHV/IV-Bezüger = 3 / Nichterwerbsperson = 4

Art. 2

Diese Verfügung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[1] und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Abl. 2013, S. 1352

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

Fundstelle

11.09.2013

01.10.2013

Erlass

Erstfassung

Abl. 2013, S. 1352

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

Fundstelle

Erlass

11.09.2013

01.10.2013

Erstfassung

Abl. 2013, S. 1352