Aus dem Winkelriedfonds können auf Gesuch hin Beiträge geleistet werden:
- an Vereinigungen, die sich dem Militär oder dem Zivilschutz widmen
- an das militärische Vorunterrichtswesen
- an das freiwillige, ausserdienstliche Schiesswesen
- an Angehörige der Armee und des Zivilschutzes oder ihre Angehörige, sofern sie durch die Militärdienstoder Zivilschutzleistung in finanzielle Bedrängnis geraten und nicht die Militärversicherung oder eine andere Institution genügend für die Unterstützung aufkommt