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641.200

Beschluss über die Sanierung der alten Pflegetrakte des Kantonsspitals

Vom 06.09.1999 (Stand 06.12.1999)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen,

beschliesst:

Art. 1

Für die Sanierung des Traktes C des Kantonsspitals samt Übergangszonen zu den benachbarten Trakten B, D und E wird ein Kredit von Fr. 14'900'000.00 bewilligt.

Der Kredit basiert auf der Kostenbasis vom 1. April 1998. Er wird den bis zur Fertigstellung der Bauten veränderten Kosten gemäss Zürcher Baukostenindex angepasst.

Art. 2

Zur Finanzierung der Baukosten sowie des vom Grossen Rat im Rahmen des Staatsvoranschlages 1996 bewilligten Projektierungskredites wird ab dem Jahr 2000 ein zweckgebundener Steuerzuschlag in der Höhe von einem Prozent der einfachen Staatssteuer erhoben.

Der Zuschlag wird so lange erhoben, bis die gesamten Kosten einschliesslich Zinsen abgeschrieben sind.

Art. 3

Der Grosse Rat wird ermächtigt, später anfallende Unterhalts-Investitionen am Trakt E des Kantonsspitals im Gesamtrahmen von höchstens Fr. 5'000'000.00 in die Spezialfinanzierung gemäss Art. 2 einzubeziehen.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk in Kraft[1].

Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Abl. 1999, S. 1814

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

Fundstelle

06.09.1999

06.12.1999

Erlass

Erstfassung

Abl. 1999, S. 1814

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

Fundstelle

Erlass

06.09.1999

06.12.1999

Erstfassung

Abl. 1999, S. 1814