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743.120

Beschluss betreffend anteilsmässiger Vorfinanzierung des Bundesbeitrags an die neue Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich (Darlehen an die SBB)

Vom 02.04.2012 (Stand 10.04.2012)

Präambel

Der Kantonsrat Schaffhausen,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Schaffhausen gewährt den Schweizerischen Bundesbahnen zur anteilsmässigen Vorfinanzierung des Bundesbeitrags an die neue Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen beträgt maximal Fr. 11'300'000.00 und hat eine Laufzeit von sechs Jahren.

Art. 2

Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten in einem Vertrag mit der SBB und dem Kanton Zürich. Das Baudepartement wird beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Darlehensvertrag zu unterzeichnen.

Art. 3

Zu Lasten der Investitionsrechnung wird ein Kredit in der Höhe von Fr. 11'300'000.00 bewilligt (Darlehen an die SBB).

Art. 4

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen[1]. Er tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft[2].

Egress

Abl. 2012, S. 505

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

Fundstelle

02.04.2012

10.04.2012

Erlass

Erstfassung

Abl. 2012, S. 505

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

Fundstelle

Erlass

02.04.2012

10.04.2012

Erstfassung

Abl. 2012, S. 505