Die Gebühren im Schiffsverkehr werden wie folgt festgesetzt: *
- Schiffsprüfungen:
- 1.1.
Wasserfahrzeuge ohne Motor:
Fr. 40.00
- 1.2.
Motorschiffe mit Aussenbordmotor:
Fr. 70.00
- 1.3.
Motorschiffe mit eingebautem Motor:
Fr. 100.00
- 1.3.1.
Zusatzgebühr für Kochund sanitäre Einrichtungen:
Fr. 20.00
- 1.4.
Segelschiffe:
Fr. 50.00
- 1.4.1
Zusatzgebühr für Motor, Aussen-, Innenbord:
Fr. 40.00
- 1.4.2.
Zusatzgebühr für Kochund sanitäre Einrichtungen:
Fr. 20.00
- 1.5.
Zuschlag für Erstabnahme nicht typengeprüfter Schiffe:
Fr. 30.00
- 1.6.
Prüfungen von Wasserfahrzeugen besonderer Bauart sowie von Fahrgastschiffen:
Fr. 120.00/h
- 1.7.
Für Nachprüfungen von beanstandeten Schiffen wird die Gebühr entsprechend dem Zeitaufwand erhoben, höchstens jedoch die Gebühr für die ordentliche Einzelprüfung
- 1.8.
Für Teilprüfungen (z.B. Motorwechsel) wird die Hälfte der ordentlichen Prüfungsgebühr erhoben
- 1.9.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung ist die volle Prüfungsgebühr zu entrichten (Ausbleibgebühr). Eine Abmeldung oder Verschiebung gilt als rechtzeitig, wenn sie mindestens fünf Arbeitstage vor dem festgelegten Termin beim Strassenverkehrsund Schifffahrtsamt vorliegt
- Schiffsführerprüfungen:
- 2.1.
Theorieprüfung Rheinstrecke:
Fr. 30.00
- 2.2.
Theorieprüfung Bodensee:
Fr. 30.00
- 2.3.
Praktische Prüfung Kategorie A:
- 2.3.1.
für die Rheinstrecke:
Fr. 120.00
- 2.3.2.
für den Bodensee:
Fr. 120.00
- 2.4.
Praktische Prüfung Kategorie B (Fahrgastschiffe) und übrige Kategorien nach Aufwand:
Fr. 120.00/h
- 2.5.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung ist die volle Prüfungsgebühr zu entrichten (Ausbleibgebühr). Eine Abmeldung oder Verschiebung gilt als rechtzeitig, wenn sie mindestens fünf Arbeitstage vor dem festgelegten Termin beim Strassenverkehrsund Schifffahrtsamt vorliegt
- Schiffsausweise:
- 3.1.
Schiffsausweise:
Fr. 40.00
- 3.2.
Duplikat/Ersatz/Namensänderung:
Fr. 20.00
- 3.3.
Tagesausweis (ohne Versicherung):
Fr. 40.00
- Führerausweise:
- 4.1.
Führerausweis:
Fr. 40.00
- 4.2.
Duplikat / Ersatz / Austausch / Namensänderung / Eintrag weiterer Kategorien:
Fr. 20.00
- 4.3.
Kantonswechsel:
Fr. 40.00
- Verschiedene Gebühren:
- 5.1.
Polizeilicher Einzug von Ausweisen:
Fr. 60.00
- 5.2.
Adressänderung nach Aufforderung:
Fr. 20.00
- 5.3.
Rückerstattung, Bearbeitungsgebühr:
Fr. 10.00
- 5.4.
Bewilligung für Führeroder Schiffsprüfungen in einem anderen Kanton:
Fr. 20.00
- 5.5.
Übrige Bewilligungen oder Bestätigungen je nach Aufwand:
Fr. 10.00–Fr. 100.00
- 5.6.
Versicherungswechsel:
Fr. 20.00
- Sonderbewilligungen:
- 6.1.
Bewilligung für Sondertransporte:
Fr. 20.00–Fr. 1'000.00
- 6.2.
Bewilligung für nautische Veranstaltungen:
Fr. 20.00–Fr. 1'000.00
Alle in dieser Verordnung nicht aufgeführten Positionen werden nach Aufwand festgelegt.
Die Gebühren können im Voraus eingezogen werden.