Die Stadt überträgt dem Kanton die folgenden Verwaltungszweige:
- …
- Führen der AHV-Zweigstelle, insbesondere
- 1.
Aufnehmen der AHV- Renten inkl. Überprüfen
- 2.
Aufnehmen von Ergänzungsleistungen der AHV und IV (inkl. allfälligen Krankheitskosten)
- 3.
Abklären von Einkommen von Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden
- 4.
Führen einer Mitgliederkartei
- 5.
Erteilen von Auskünften
- 6.
Aufnehmen und Beurteilen der städtischen Alters-, Hinterlassenenund Invalidenbeihilfe gemäss den entsprechenden Richtlinien des Stadtrates und Vornahme der Anweisung über die Zentralverwaltung der Stadt