Das Staatsarchiv übernimmt in quantitativer Auswahl einen Teil der folgenden Verfahrensakten der Amtsgerichte und Amtsgerichtspräsidien in Zivilsachen:
- Schlichtungsverfahren;
- Verfahren aus dem Bereich Schuldbetreibung und Konkurs;
- Verfahren ohne Auswirkungen auf den Personenstand;
- Verfahren betreffend Erbsachen;
- Ehescheidungsund Ehetrennungsverfahren (Art. 111 ff. ZGB
);
- Vaterschaftsverfahren;
- weitere familienrechtliche Verfahren.
Die Amtsgerichte und Amtsgerichtspräsidien vernichten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist folgende Verfahrensakten:
- Rechtshilfeverfahren;
- Verfahren betreffend gerichtliche Verbote;
- Aufsichtsverfahren.
Das Staatsarchiv übernimmt folgende Verfahrensakten der Amtsgerichte und Amtsgerichtspräsidien in Strafsachen vollständig:
- Vergehen mit Todesfolge;
- Verbrechen, vorbehältlich Absatz 4 Buchstaben b und d;
- unverjährbare Delikte gemäss Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe d des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) vom 21. Dezember 1937
.
Das Staatsarchiv übernimmt in quantitativer Auswahl folgende Verfahrensakten der Amtsgerichte und Amtsgerichtspräsidien in Strafsachen bei Einstellungen, Freisprüchen und Verurteilungen teilweise:
- Übertretungen;
- Verbrechen, welche ausschliesslich mit Geldstrafe sanktioniert wurden;
- Vergehen ohne Todesfolge;
- Delikte mit einer auf Lebenszeit angeordneten Massnahme und unverjährbare Delikte gemäss Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe e StGB.
Das Staatsarchiv übernimmt in qualitativer Auswahl zusätzlich diejenigen Verfahrensakten, welche nach inhaltlichen Kriterien als besonders oder bedeutend qualifiziert werden.