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125.946.1

Vereinigung des Sekretariats des Kantonalen Steuergerichtes[1] mit dem Sekretariat der Kantonalen Schätzungskommission

Vom 21.02.1967 (Stand 21.02.1967)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn

beschliesst:

Art. 1

Für die Kantonale Schätzungskommission wird ein ständiges Sekretariat geschaffen, das mit dem Sekretariat des Kantonalen Steuergerichtes zusammengelegt wird.

Art. 2

Das Obergericht wird ersucht, den Sekretär des Kantonalen Steuergerichtes als Aktuar der Kantonalen Schätzungskommission zu wählen, wobei festzuhalten ist, dass die Stellen des Sekretärs des Steuergerichtes und des Aktuars der Schätzungskommission für die Zukunft personell vereinigt bleiben.

Egress

GS 84, 13

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

GS Fundstelle

21.02.1967

21.02.1967

Erlass

Erstfassung

GS 84, 13

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

GS Fundstelle

Erlass

21.02.1967

21.02.1967

Erstfassung

GS 84, 13