Die Entschädigungen für Kursleiter und Referenten betragen:
- Kursleiter:
- 1.
Grundbesoldung pro Unterrichtsstunde, zuzüglich die jeweils zu Beginn des Kurses für das Staatspersonal geltende Teuerungszulage: 58.20 Franken
- Exkursionen (Gemeindeversammlung, Bundesversammlung, Besichtigungen) :
- 1.
Dauer bis 5 Stunden, pauschal 100 Franken
- 2.
Dauer über 5 Stunden, pauschal 150 Franken
- Referenten:
- 1.
Pro Referat, pauschal 110 Franken (anstelle einer Entschädigung kann dem Referenten ein Geschenk im Wert bis zu 110 Franken pro Referat überreicht werden)
- Kreisvorsteher:
- 1.
Entschädigung für die Organisation und die Administration pro Jahr, pauschal 200 Franken
- Neubürgerkurse:
- 1.
Entschädigung für die Organisation und die Administration pro Jahr, pauschal 200 Franken