Liegt ein Grundstück in verschiedenen Wertzonen, so sind die Schätzungswerte der verschiedenen Grundstücksteile separat zu erzeigen. Das gleiche gilt für Grundstücksteile mit stark abweichenden Verkehrswerten.
Baureife (§ 29 Abs. 3 V)
- Ein Grundstück ist baureif,
- 1.
wenn es sich nach Lage, Form und Beschaffenheit zur Überbauung eignet,
- 2.
wenn es erschlossen ist und
- 3.
wenn eine allenfalls erforderliche Baulandumlegung durchgeführt ist.
- Ein Grundstück ist erschlossen, wenn hinreichende Zuund Wegfahren vorhanden sind, die Wasser-, Energie und Abwasserleitungen bis zum Grundstück oder in dessen unmittelbare Umgebung herangeführt sind und der Anschluss zulässig und ohne besonderen Aufwand möglich ist.
- Der mangelnden Baureife wird mit einem Abzug Rechnung getragen, der höchstens 20% des Verkehrswertes von baureifem Land in der gleichen Wertzone betragen soll.
Als weitere Faktoren sind bei der Einzelbewertung zu berücksichtigen:
- wertvermindernd:
- 1.
Bodenqualität (sumpfig, felsig usw.)
- 2.
Form des Grundstücks
- 3.
Lärm
- 4.
und Geruchsimmissionen (z.b. Autobahn)
- 5.
Wegrechte
- 6.
Nutzungsbeschränkungen wegen
- 7.
Waldabstand
- 8.
Baulinien
- 9.
Hochspannungsleitungen
- 10.
Denkmalschutz
- 11.
Grundwasserschutzzone;
- wertvermehrend:
- 1.
besondere Lage
- 2.
Rechte (z.B. Begünstigung durch Bauverbot, Quellenrecht).
Waldabstand im besonderen:
Privatstrassen:
- Vermarkte Strassen und Wege werden zum Wert Null geschätzt (§ 13 Abs. 3 V).
- Grundlage für die Schätzung nicht vermarkter Strassen und Wege (Wegrechtsdienstbarkeit) ist der nach § 29 der Verordnung massgebende Verkehrswert. Dem Wegrecht wird mit einem Abzug (in der Regel höchstens 40%) Rechnung getragen.
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen:
Lagerplätze sind nach dem Verkehrswert zu schätzen. Besondere Herrichtungen sind zu berücksichtigen.
Der Herrichtung von ausgebauten Plätzen wird mit einem Zuschlag zum Verkehrswert Rechnung getragen; der Zuschlag beträgt pro m2 15 Franken für Tennisplätze, asphaltierte Parkplätze und Ähnliches und 2.50 Franken für Spielwiesen, Fussballplätze, Campingplätze usw.