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Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft

Vom 05.07.2021 (Stand 01.08.2021)

Art. 1 Gegenstand

Dieser Vertrag regelt in Ergänzung zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009)[1] die Abgeltung des Kantons Solothurn für Schulbesuche von Schülerinnen und Schülern aus Dornach, welche die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft besuchen.

Art. 2 Kantonsbeitrag

In Abweichung des ordentlichen Tarifs gemäss Anhang I zum RSA 2009[2] leistet der Kanton Solothurn dem Kanton Basel-Landschaft pro Schülerin oder Schüler pro Schulsemester einen Kantonsbeitrag in der Höhe der durchschnittlichen Vollkosten. Der jeweils geltende RSA Tarif entspricht 85 % der Vollkosten.

Der Kantonsbeitrag ist jeweils für das ganze Semester geschuldet.

Die Stichdaten für die Ermittlung der Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie die Rechnungsstellung der Kantonsbeiträge richten sich nach Artikel 11 RSA 2009[3].

Art. 3 Übertritt und Rechtspflege

Der Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.

Die Rechtspflege im Übertrittsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.

Nach dem Übertritt und insbesondere für die Schul- und Klassenzuteilung gelten für die Schülerinnen und Schüler aus Dornach die Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft.

Art. 4 Vertragsdauer und Kündigung

Dieser Vertrag tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Der Vertrag wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.

Während der fünfjährigen Vertragsdauer kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren per 31. Juli schriftlich gekündigt werden.

Schülerinnen und Schüler aus Dornach, die zum Zeitpunkt des Vertragsendes die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, im Kanton Basel-Landschaft besuchen, können diese dort beenden.

Egress

RRB Nr. 2021/1014 vom 5. Juli 2021.

Inkrafttreten am 1. August 2021.

Publiziert im Amtsblatt vom 7. Januar 2022.

GS 2021, 32

* Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

GS Fundstelle

05.07.2021

01.08.2021

Erlass

Erstfassung

GS 2021, 32

* Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

GS Fundstelle

Erlass

05.07.2021

01.08.2021

Erstfassung

GS 2021, 32