Für die Ausübung der in Artikel 1 dieser Vereinbarung genannten Aufgaben auf den genannten Teilstrecken der A5 auf Berner Kantonsgebiet vergütet der Kanton Bern dem Kanton Solothurn eine jährliche Kilometerpauschale von Franken 16'000.-- oder total Franken 91'200.--. (Landesindex der Konsumentenpreise, Stand Dezember 2002, 102.2 Punkte, Basisreihe Mai 2000). Verändert sich der Index um mehr als 5 Punkte, wird die Vergütung nach oben oder nach unten angepasst. Massgebend ist jeweils der Dezember- Index des Rechnungsjahres. Die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung jeweils bis 31. März des folgenden Jahres.
Die beiden Kantone verpflichten sich, zu einer angemessenen abweichenden Kostenregelung Hand zu bieten, wenn die Pauschale wegen wesentlich veränderten Anforderungen in bezug auf Mannschaftsund -- 3 of 4 --
Motorfahrzeugbestand oder in bezug auf Verkehrsaufkommen usw. angepasst werden muss.
Beiträge des Bundes an die Kosten der Autobahnpolizei kommen verhältnismässig in Abzug.
Die Leistungspauschale deckt die von der Polizei gemäss dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen ab. Leistungen externer Stellen (IRM, polizeiexterne Stellen etc.; Stand 1.1. 2003) werden separat in Rechnung gestellt. Soweit die Massnahmen externer Stellen nicht von Gesetzes wegen zwingend erforderlich sind, ist bei den Untersuchungsbehörden vorgängig eine Kostengutsprache einzuholen.